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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Als BF´ler Ortsbrandmeister | 87 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 599750 | ||
Datum | 29.12.2009 11:41 MSG-Nr: [ 599750 ] | 28521 x gelesen | ||
Sorry, ich hatte auf den verlinkten Beitrag geantwortet, mache aber aus aktuellen Anlaß jetzt mal hier weiter. Geschrieben von Marc Dickey Vermutlich ist da keine Einzelfallentscheidung der anderen Berufgruppen gedacht, sondern eine generelle Feststellung der Unvereinbarkeit von Beruf und ehrenamtlicher Tätigkeit, die bei Mitarbeitern der BF (in deren Augen) als festgestellt gilt. Das steht klar und deutlich: "Eine Güterabwägung im Einzelfall muss gleichwohl erfolgen." Als Beispiele sind einige "sicherheitsrelevante Tätigkeiten" genannt, die Einzelfallentscheidung ist aber keineswegs an irgendwelche Berufsgruppen festgemacht. Deine Interpretation der Feststellung würde bedeuten, daß BF und Ehrenamt grundsätzlich nicht vereinbar sind, also könnte ein BF´ler auch nicht im Sport- oder Taubenzüchterverein uvm. ehrenamtlich tätig werden... und ob das so gewollt ist...?! Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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