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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Als BF´ler Ortsbrandmeister | 87 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen | 599820 | ||
Datum | 29.12.2009 13:16 MSG-Nr: [ 599820 ] | 28409 x gelesen | ||
Hallo Marc, die Einschränkung ist aber nur eine "Sollbestimmung", hier der entsprechende Auszug aus dem HBKG: § 10 (6) Feuerwehrangehörige, die Führungsfunktionen ausüben, sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen, anderer Einrichtungen oder Angehörige anderer Dienststellen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können. De jure und de facto ist es zulässig das ein BF'ler die Funktion des Wehrführers übernimmt. Wird ja auch hessenweit schon oft so gehandhabt. Und das ist gut so. MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder. Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me | ||||
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