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Thema | Neubau Gerätehaus in Leichtbauweise | 51 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 599949 | ||
Datum | 29.12.2009 18:01 MSG-Nr: [ 599949 ] | 28946 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Uphoff Wenn z.B. in einem Bebauungsplan drinsteht "keine Stahlbau-Rahmenbauweise" wäre das m.E. nicht zulässigDies kann ich mir eigentlich auch weniger vorstellen, wenn wird es eher Probleme geben überhaupt eine Fahrzeughalle genehmigt zu bekommen, wenn es Einschränkungen im Bebauungsplan gibt. Es gibt lediglich Normen, die Anforderungen an FW-Gerätehäuser stellen und diese müssen eingehalten werden um Zuschüsse zu bekommen. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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