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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl | 30 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Nordheim / Hessen | 604925 | ||
Datum | 24.01.2010 08:14 MSG-Nr: [ 604925 ] | 5515 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Peter Buchner Also ich denke eins steht fest, ein Befehl im rechtlichen Sinne ist das nicht. Was fest steht ist dabei nur, daß das Wehrstrafgesetzt hier nicht gilt. Ansonsten schau doch einfach mal in die FWDV100 insbesondere den Führungsvorgang. Gruß Uwe Glaube nicht, es muss so sein, weil es so ist und immer so war. Unmöglichkeiten sind Ausflüchte steriler Gehirne. Schaffe Möglichkeiten. Hedwig Dohm | ||||
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