Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bevorzugung von Fw bei Einstellungen im Bauhof usw. | 65 Beiträge |
Autor | Fran8z S8., Hochheim / Hessen | 605361 |
Datum | 26.01.2010 19:22 MSG-Nr: [ 605361 ] | 19466 x gelesen |
Infos: | 27.01.10 FF Grafschaft: "Einhheit Bauhof"
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Feuerwehr
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
Geschrieben von ---Peter Lieffertz--- spätestens scheitern wenn ein Kamerad mal auf die Satzung hinweist.
Satzungen kann man auch anpassen,
ist wohl das kleinste Problem,
oder gib doch mal brauchbare Vorschläge wie man an Personal für die FW kommt.
Geschrieben von --- Peter Lieffertz--- Ich stelle mir hierbei schon die Ausbildung bis zum brauchbaren TM schwierig vor.
sicher ist das nicht einfach, aber je mehr Kommunen mitmachen um so einfacher wird es.
Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Ich schrieb doch: Gerätewart o.ä.
Und wenn die einen teilzeitamtlichen Feuerwehrverwalter einstellt, kann der in den anderen 10 - 80 % in der Verwaltung arbeiten...
Wo ist Dein Problem?
Ich habe kein Problem,
nur die Kommune die einen Standesbeamten braucht und dann einen Feuerwehrmann, Gerätewart oder Feuerwehrverwalter einstellt.
Wenn so wie von Christian vorgeschlagen die Arbeit bei der Feuerwehr im Vertrag festgeschrieben ist, sehe ich da gar kein Problem.
Gruß ganz ohne Probleme
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| 26.01.2010 11:30 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 26.01.2010 11:36 |
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., Neuburg | |