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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Sanitätsdienst durch Feuerwehr möglich? | 86 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 608868 | ||
Datum | 10.02.2010 21:12 MSG-Nr: [ 608868 ] | 18860 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Salzer ok, leuchtet ein, gibt es aber irgendwo etwas schriftliches/rechtliches, das diese Tätigkeit explizit ausschließt? Nein, es gibt keine "Feuerwehrtätigkeitsverbostliste". Dennoch tritt die Feuerwehr mit dieser Tätigkeit in Konkurrenz mit der Privatwirtschaft ohne einen entsprechenden eindeutigen gesetzlichen Auftrag dafür zu haben. Also wird vor der jeweiligen Tätigkeit die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung notwendig werden. Diese dürfte jedoch vermutlich nicht erteilt werden. MkG Marc | ||||
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