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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Sanitätsdienst durch Feuerwehr möglich? | 86 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 608896 | ||
Datum | 11.02.2010 07:46 MSG-Nr: [ 608896 ] | 18778 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Dennoch tritt die Feuerwehr mit dieser Tätigkeit in Konkurrenz mit der Privatwirtschaft ohne einen entsprechenden eindeutigen gesetzlichen Auftrag dafür zu haben. Dennoch sehen einige Feuerwehrgesetze ausdrücklich freiwillige Tätigkeiten vor. Von Unbedenklichkeitsbescheinigungen steht da nix. Wie aus dem anderen Thread ersichtlich war, stammen die Regelungen dazu meist von der betroffenen Behörde/Anstalt selber. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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