Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Feuerwehrführerscheine, in der Praxis? | 74 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 611816 |
Datum | 26.02.2010 18:54 MSG-Nr: [ 611816 ] | 25340 x gelesen |
Infos: | 16.03.10 NDS: Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste Vom 25. Februar 2010 25.02.10 Bericht in der NOZ zum Feuerwehrführerschein
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Themengruppe: | Führerscheine |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Hallo,
Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenDer ganze Zirkus wegen max. 18%??
Derzeit gibt es nur wenige Fahrzeuge, die in diesen Bereich (3,5..4,75t) fallen, ist ja auch klar, wozu sollte man ein Fahrzeug mit ca. 4t in Dienst stellen, wenn man es irgendwie auf weniger als 3,5t drücken kann und damit Klasse B ausreicht. Alternativ konnte man ja auch gleich ein größeres Fahrzeug (z.B. 6t) nehmen, da es von der Fahrerlaubnis her egal war. Daher gibt es momentan nur wenige solche Fahrzeuge. Da in manchen Bundesländern nur wenige TSF vorhanden sind und KLF eher ein Fremdwort ist, sieht man dort natürlich auch keinen Bedarf für den FW-Führerschein der derzeitigen Form.
Nur ist es leider so, dass es schon momentan schwierig ist, ein Norm-TSF oder Norm-KLF mit 3,5t zu realisieren, will man auch nur geringste (durchaus vernünftige) Zusatzbeladung mitnehmen, liegt man schon über den 3,5t. Viele Hersteller bieten aber durchaus im 3,5t-Bereich Auflastungsmöglichkeiten um einige 100kg an (auch Wohnmobile haben trotz Leichtbau seit einigen Jahren diese Gewichtsprobleme), die das Fahrzeug noch nicht mal wesentlich teurer machen. Und für die Zusatzbeladung eines KLF oder TSF sind 200-300kg schon Welten. Wer hier anfängt, dagegenzuhalten, möge bitte erstmal seinen eigenen Fuhrpark durchleuchten.
Für den 7,5t-Bereich geht es neben dem TSF-W insbesondere um das StLF10/6, das zumindest in der 600l-Wasser-Variante sogar mit nicht überdimensionierter Zusatzbeladung noch unter 7,5 bleibt, auch wenn manche meinen, auch diese Fahrzeuge schon auf 9-10t aufblasen zu müssen.
Hier wäre aber der FW-Führerschein bis 7,5t ein überzeugendes Argument, die 7,5t-Grenze beim StLF10/6 zu verankern.
Gruß,
Michael
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