Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Feuerwehrführerscheine, in der Praxis? | 74 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 611835 |
Datum | 26.02.2010 23:59 MSG-Nr: [ 611835 ] | 25411 x gelesen |
Infos: | 16.03.10 NDS: Verordnung über die Erteilung von Fahrberechtigungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste Vom 25. Februar 2010 25.02.10 Bericht in der NOZ zum Feuerwehrführerschein
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Themengruppe: | Führerscheine |
Kleinlöschfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritze
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hallo,
Geschrieben von Michael WeyrichNur ist es leider so, dass es schon momentan schwierig ist, ein Norm-TSF oder Norm-KLF mit 3,5t zu realisieren, will man auch nur geringste (durchaus vernünftige) Zusatzbeladung mitnehmen, liegt man schon über den 3,5t. Viele Hersteller bieten aber durchaus im 3,5t-Bereich Auflastungsmöglichkeiten um einige 100kg an (auch Wohnmobile haben trotz Leichtbau seit einigen Jahren diese Gewichtsprobleme), die das Fahrzeug noch nicht mal wesentlich teurer machen. Und für die Zusatzbeladung eines KLF oder TSF sind 200-300kg schon Welten.
Christian Pannier hatte hier ja schon einige Male die nette Rechnung aufgemacht, dass es dennoch funktionieren könnte, wenn man denn wollte...
Klar, ein so ausgerüstetes Fahrzeug ist nicht mehr machbar... Bevor jemand fragt, am Dienstag erst auf der Waage gewesen, ca. 2800 kg...
Aber beim Gang zum leichten Fahrgestell, leichter TS etc. pp sollte es schon ausgehen. UNd wenn man dann das TSF vielleicht mal noch auf einem Pritschenwagen realisiert, dann ziemlich sicher sogar...
Hab da mal ein ähnliches Fahrzeug gefunden...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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