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Thema | Z8 ausleihen | 26 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 612459 | ||
Datum | 03.03.2010 20:24 MSG-Nr: [ 612459 ] | 8864 x gelesen | ||
Geschrieben von André Schild Hubert schrieb etwas von einem Marschkredit. das ist nicht nur eine Nummer, sondern auch die Genehmigung. Und die Bundeswehr beantragt dies intern bei einer für sie zuständigen Stelle und diese koordiniert dann alles weitere. Auch mit der zivilen Seite. Genau - außer der "blöden" Nummer auf der Tür stehen u.a. Fahrstrecke, vorgeschriebene Umleitung, Geschwindigkeit, Zeit in der die Fahrt durchgeführt werden darf UND ggf. weitere Auflagen wie "leere Löschwassertank" oder "Abbau von Anbauteilen" ö.ä. Die Auflagen sind von ALLEN zu beachten, auch von der "anfordernden" und begleitenden Feuerwehr. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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