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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 615597 | ||
Datum | 22.03.2010 20:13 MSG-Nr: [ 615597 ] | 15578 x gelesen | ||
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Geschrieben von Patricia Klott Deswegen bei Alarm die Lauscher aufsperren und hören, was der nette Dispo sagt. Na ja. Textmelder heißt i.d.R. POCSAC-Alarmierung. Und da gibt es keine Durchsage ;-) Aber egal ob Durchsage oder Textanzeige. Dies sollte den fahrstil eigentlich nicht wirklich beeinflussen. Denn es gilt was Du geschrieben hast: Geschrieben von Patricia Klott Man schlägt nr ein paar Sekunden raus. Das macht den Bock nicht fett. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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