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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Drohung mit Arbeitsplatzverlust nach Feuerwehreinsatz | 57 Beiträge | ||
Autor | Hans8i S8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 616519 | ||
Datum | 29.03.2010 21:29 MSG-Nr: [ 616519 ] | 14968 x gelesen | ||
Hallo, als Arbeitgeber und Feuerwehrmann habe ich diesen fred gelesen und mir erneut, wie auch im Falle der Kollegin aus Bayern gedacht: es gibt bei aller Gesetzteslage zwei Dinge: Man sollte vorher miteinander schwätzen.......und wenn das erfolgreich war....absprachen treffen.... und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es mehr als ungeschickt, sofort mit dem Gesetzbuch zu wedeln..... weil dann wurde schon wieder 1. nicht beachtet.... just my 2 cents.... Hansi... ( ja, auch mir ist schon der eine oder Andere Auftrag flöten gegangen......weil Einsatz war....) Ein dezenter Hinweis an eventuelle "Petzen": Rennt ruhig zum Chef......der hat meine Beiträge schon vor euch gelesen....... :O) | ||||
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