Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | 112-Hier-werden-Sie-nicht-geholfen | 115 Beiträge |
Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 622162 |
Datum | 22.04.2010 14:34 MSG-Nr: [ 622162 ] | 176059 x gelesen |
Infos: | 28.04.10 112 und die große Not der Anrufer 27.04.10 Artikel in der FNP 23.04.10 Interview mit Amtsleiter Ries in der FR 22.04.10 112 - Hier werden Sie nicht geholfen
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1. Maschinist
2. Mitarbeiter
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Ulrich Cimolinoauch wenn das der ÖA-Gau für eine Leitstelle ist (und deren Betreiber) und natürlich nicht unbedingt ein Bild von Qualität abliefert, BEVOR man sich aus der Ferne auf Basis des einen Berichts zu äußert (der unzweifelhaft wenig Gutes beschreibt), sollte man sich mal an einem beliebigen Tag in eine Leitstelle einer Großstadt setzen und mal beobachten, wer da so aller wie anruft und was melden will.
Dann mache man das nach Schulschluß, in den Ferien bei schlechtem Wetter und dann, wenn Horden von dem Alkohol (und anderem) frönenden "Mitmenschen" die Innenstädte verunsichern...
Vielleicht haben nämlich vor der Anruferin 5 - 20 Scherzbolde die Geduld des MA so strapaziert, dass er so reagiert hat? Das entschuldigt so ein Verhalten nicht wirklich, aber es sollte etwas Verständnis erzeugen.
Und vielleicht mal einen Gedanken darauf verschwenden, wie das weitergehen wird, wenn es so weitergeht wie in den letzten 15 Jahren, wo ich das öfter mitverfolgen durfte... - und was man unternehmen könnte, um das ggf. zu verändern...
Ersteinmal möchte ich sagen, dass ich es immer hasse, wenn ein Fehlverhalten durch äußere Umstände oder sonstige "Tatsachen" gerechtfertigt, bzw. relativiert (Verständnis) wird.
Wenn ich mir so etwas in meinem Job erlaubt hätte, wäre das mindeste eine Abmahnung gewesen. Eine fristlose Kündigung könnte einem auch passieren.
Manchmal frage ich mich allen ernstes, wo wir leben. Da werden Arbeitnehmer wegen Ncihtigkeiten entlassen (Bouletten, Maultaschen, Teigverzehr) und dieser Fall wird mit einer Geldstrafe von 2.500 € beendet.
VG
Kai
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| 22.04.2010 09:04 |
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., Kierspe |
| 22.04.2010 10:36 |
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., Jülich | |