Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Th-Wasser / Gebührenrecht | 14 Beiträge |
Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 623095 |
Datum | 29.04.2010 13:53 MSG-Nr: [ 623095 ] | 4612 x gelesen |
Infos: | 29.04.10 Überfluteter Keller: Feuerwehr-Kosten trägt, wer Leistung angefordert hatte
|
Tragkraftspritzenfahrzeug
Mannschaftstransportwagen
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo,
nun ist es genauso gekommen, wie ich es bei einer kleinen Runde unter Kameraden vorhergesagt habe. TSF und Staffel berechnen ist o.K., darüber hinaus aber auch den MTW mit acht FA abzurechnen, ist unverhältnismäßig für diese Dienstleistung.
Was meine Dienststelle in dieser Sache geritten hat, weiß der Geier. Da kann ich nichts zu sagen, außer dass ich es mit 23 Jahren Erfahrung in einer anderen Behörde absolut nicht nachvollziehen kann.
Dass der Einsatz allerdings dem Anrufer, also dem Auftraggeber und nicht dem Eigentümer der beschädigten oder gefährdeten Sache, hier Haus, aufgebrummt wird, halte ich für sagen wir mal sehr interessant und diskussionswürdig. Ich hätte das nicht erwartet.
MkG, Sven
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|