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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 624800 | ||
Datum | 11.05.2010 01:01 MSG-Nr: [ 624800 ] | 241572 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Ingo zum Felde Nein, müssen StLF (d.h. mit fester Pumpe und damit durch den Nebenantrieb teurer) sein Gibt's zur Endfassung auch 'ne kommentierte/begründete Version wie beim Entwurf? Dort tauchten im Entwurfsstadium die TSF-W ja seltsmerweise drin auf. IIRC als dem StLF gleichgestellt. Geschrieben von Ingo zum Felde Zur Ehrenrettung muss gesagt werden, dass die FW i.d.R. auch in Niedersachsen benutzbare Fahrzeuge beschaffen. Im Zweifelsfall nur solange bis Kämmerer & Co den Text mal lesen und die Erfüllung der Mindestvorgaben als erwiesen ausreichende Umsetzung auslegen wollen. Gruß, Thorben | ||||
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