Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Erweiterte Führungszeugnisse | 30 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 626142 |
Datum | 20.05.2010 09:16 MSG-Nr: [ 626142 ] | 9884 x gelesen |
Infos: | 13.12.12 Lauffeuer: Artikel zum Bundeskinderschutzgesetz 13.12.12 DBJR: Arbeitshilfe Bundeskinderschutzgesetz
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Wir haben dieses Thema gerade auf der Arbeit diskutiert (Ich bin Sozialpädagoge) und sind zu dem Entschluss gekommen, dass es keinen Zwang zur Vorlage gibt.
Erst müsste die zuständige Aufsichtsbehörde die Ihr unterstehenden Einrichtungen dazu anweisen. In meinem Beruflichen Fall wäre dies das Landesjugendamt und bei der Feuerwehr müsste es die Gemeinde /bzw. Innnenminesterium des Landes sein.
Ohne einen solche Anweisung könnte es zu Datenschutzproblemen kommen, da es keine eindeutige Regelung gibt, wer dieses Zeugnis einsehen darf.
Der Jugendwart, die Wehrleitung, der zuständigebeamte im Gemeindeortnungtsamt?
Grade bei Einträgen die für die Jugend-/Feuerwehrarbeit nicht relevant sind, könnte es zu Diskriminierung in der Wehr kommen.
Auch müsste das Führungszeugnis regelmäßig wiederholt werden, es stellt sich nur die Frage wie oft.
Denn wenn ich ein Führungszeugnis fordere bekomme ich auch ganz schnell Probleme wenn es zu einem Vorfall trotz Eintrag kommt.
Ergo, täglich neues Zeugnis, oder wie lange ist jemand mit einem einschlägigen Eintrag tragbar?
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