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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaHilfsfrist Hessen im HBKG9 Beiträge
AutorStep8han8 J.8, Marburg / Hessen627129
Datum28.05.2010 13:18      MSG-Nr: [ 627129 ]5701 x gelesen

Hallo,

die Broschüre ist schon etwas älter. Seither ist die FwOVO mind. einmal geändert worden (Ende 2008, wenn ich mich recht erinnere). Vielleicht rührt die Änderung daher. Sonst gilt das gesagt: innerhalb von 10 min eine Staffel vor Ort mit geeignetem Personal und Führungskraft auf Erkundung. Dabei kann ja durchaus Einsatz mit Bereitstellung befohlen werden, dann ist die Hilfe auf alle Fälle eingeleitet. Interessant wird's dann wieder, wenn man doch mal zu nem Objekt fährt, wo die Drehleiter entsprechend zur Einleitung der wirksamen Hilfe notwendig ist, als schon das zweite Fahrzeug innerhalb der Zeit eintreffen muss...

Viele Grüße, Stephan


Gruß, Stephan

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 28.05.2010 08:19 Jörg7 S.7, Münchhausen
 28.05.2010 08:42 ., Pfungstadt
 28.05.2010 09:02 Jörg7 S.7, Münchhausen
 28.05.2010 10:14 Chri7sti7an 7K., Kelkheim
 28.05.2010 08:46 Tilm7an 7M., Bensheim-Wilmshausen
 28.05.2010 12:40 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 28.05.2010 13:04 Jörg7 S.7, Münchhausen
 28.05.2010 13:18 Step7han7 J.7, Marburg
 28.05.2010 14:55 ., Pfungstadt

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