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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Ausstattung Brandschutzbeauftragter | 7 Beiträge | ||
Autor | Arnd8 G.8, Meschede / NRW | 632360 | ||
Datum | 04.07.2010 17:12 MSG-Nr: [ 632360 ] | 4030 x gelesen | ||
Hallo, - viel Geduld, die Telefonnummer der Chefseketärin (BrSchB sollte Stabsstelle sein); - Budget für jährliche Fortbildung; - Kontakte zu anderen BrSchB in ähnlichen Umgebungen; - MiniBudget für Literatur (vds-RL Brandschutz sind da schon mal was); - Liste wer-ist-für-was-zuständig: also Verhältnisse Mängelbeseitigung zu Abteilung zu verantwortlichem Kostenträger. Muss der BrSchB eigentlich nicht wissen, hilft aber ungemein bei dem Gefreiten-Dienstweg. - Genaue Aufgabenbeschreibung und evtl. Pflichtenübertragung nach OWiG. Damit belegt der BrSchB worum er sich kümmern und worin er sich einzumischcen hat. Sahnehäubchen: einen Jahresvertrag mit einen -guten- freiberuflichen BrSchB, der das Ganze auf einen guten Weg bringt (Dokumentation, Fehlerquellen, Priorisierung und so Sachen). Alternativ: Kaffee + Kuchen an einer Brandschauer :-) Was mir in der Kürze einfällt, Grüße, Arnd | ||||
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