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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Abwahl / Misstrauensvotum gegen Wehrführer (Hessen) | 13 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 632614 | ||
Datum | 06.07.2010 17:19 MSG-Nr: [ 632614 ] | 7280 x gelesen | ||
Eine "Abwahl" als Solches ist i.d.R. nicht vorgesehen. Evtl. sagt jedoch eure kommunale Satzung zu diesem Thema noch was Deutlicheres aus. Sauberste Lösung wäre dem Stadtbrandinspektor/Gemeindebrandinspektor die Ansicht vorzutragen, daß der Wehrführer sein Amt nicht mehr richtig wahrnimmt. Dies natürlich schriftlich und unterschrieben von einem nicht kleinen Teil der betroffenen FA. Zur Effektivitätssteigerung könnte man das Ganze dann gleich auch noch CC an den Bürgermeister schicken. Und dann hilft eigentlich nur noch abwarten. MkG Marc "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski) | ||||
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