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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | F 90 im 5m Bereich | 15 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 634858 | ||
Datum | 20.07.2010 15:17 MSG-Nr: [ 634858 ] | 7458 x gelesen | ||
Hallo, ich gehe davon aus, dass sich das Brandschutzkonzept auf § 35, Abs. 7 BauO NRW bezieht. Ich gehe weiterhin davon aus, dass dies nicht das erste Flachdach ist, das in NRW gebaut wird. Insofern gibt es evtl einen Kommentar zur BauO, in dem das präzisiert wird. Was sagt denn der Planer/Architekt dazu? Hat man vielleicht den Brandschutzkonzeptersteller nur bis LP 4/5 beauftragt und nicht für die Baubegleitung? Frag bitte mal bei den o.a. "am Bau Beteiligten" nach, die müssten eine passende tragfähige Auskunft geben können, die sich auch mit Brandschutzkonzept und Ausführungsmöglichkeit verträgt. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | ||||
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