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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 634968 | ||
Datum | 21.07.2010 09:17 MSG-Nr: [ 634968 ] | 220038 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Tiedemann Wenn jemand einen Lehrgang, ganz gleich welchen, erfolgreich absolviert hat, soll er als "Lohn" dafür bitte die entsprechende Qualifikationskennzeichnung bekommen. und Geschrieben von Lars Tiedemann Der Dienstgrad ....-Löschmeister ist natürlich auch ein entsprechender "Lohn" für den erfolgreich absolvierten Lehrgang. Nur ist der auf der Dienstuniform und die hat man im Einsatz nun mal äußerst selten an. Einen Gruppenführerlehrgang zu bestehen wäre für mich kein Grund mit stolz geschwellter Brust durch die Gegend zu laufen. Ich kann ja wohl erwarten, dass wenn ich jemanden auf so einen Lehrgang schicke, derjenige entsprechende Voraussetzungen zum Bestehen mitbringt. Wir schicken zumindest niemanden nach dem Motto hin" Guck mal ob Du es schaffst, wenn nicht sei nicht traurig". Wir reden hier von einem zweiwöchigen aufgepimpten Grundlehrgang mit kleinsten Abstechern in Richtung Führung und Leitung. Zum bestehen reichen ein paar Multiple Choice Kreuzchen, unfallfreies finden des Unterrichtsraumes und die Gesamtnote "ausreichend" aus. Ausreichend bedeutet 50+x. Ich kann also ruhig die Hälfte nicht verstanden haben, bin aber trotzdem "befähigt" Leute im Einsatz zu führen. Geschrieben von Lars Tiedemann Und wenn man jemandem diesen "Lohn" verweigert, warum schickt man ihn dann überhaupt erst zum Lehrgang?! Vielleicht weil ich Führungskräfte brauche. Für mich ist es eher Lohn, wenn mir meine Leute im Einsatz und während des Dienstes vertrauen, als mir irgendwelche Streifen oder Schulterklappen zu verleihen. Mir sind Beispiele bekannt, bei denen Entscheidungen der Führungskraft ausdiskutiert oder völlig anders umgesetzt werden. Ich führe durch Überzeugung und nicht über Dienstgrad. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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