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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Niedersachsen: neue Feuerwehrverordnug in Kraft | 160 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 635018 | ||
Datum | 21.07.2010 10:27 MSG-Nr: [ 635018 ] | 219869 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Tiedemann Also Helmkennzeichnung, sprich "Aufkleber" am Helm oder nicht?! Ich finde sie unnütz und halte es nur für ein Statussymbol mit keiner Aussagekraft. Ebenso Rückenschilder (mit Ausnahme wechselbarer Koller), Dummerweise muss ich ja sagen, dass mir auch mal jemand so was an den Helm geklebt hatte. Ich bevorzuge Westen, weil es eindeutig den aktuellen Status des Trägers wiedergibt. Geschrieben von Lars Tiedemann Och, da gibt´s bestimmt welche, die das schon vorher gemacht haben... Neben einer feuerwehrfachlichen Qualifikation gibt es ja auch eine Berufliche. Wenn ich dann vielleicht OrgL im Rettungsdienst bin oder aber irgendwie sonst in Führungsverantwortung, spricht ja nicht unbedingt was dagegen. Auch ein guter HFM kann ein Fahrzeug führen mit entsprechenden Voraussetzungen. Geschrieben von Lars Tiedemann Ich glaub, ich mag Dich! :-) Wird es jetzt Zeit uns in einen Chat-Dark-Room zu verziehen. ;-) Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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