Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Ü-MANV in Bayern | 69 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 636263 |
Datum | 26.07.2010 13:13 MSG-Nr: [ 636263 ] | 23990 x gelesen |
Infos: | 26.07.10 STMI Bayern MANV-RL 26.07.10 MANV RL Bayern 26.07.10 SAN-EL Bayern 26.07.10 BRK - MANV
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Organisatorischer Leiter
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
Geschrieben von Florian WeberIn Bayern gibt es also UG-OEL mit dem Einsatzleiter der Feuerwehr und die UG-SanEL mit OrgL und LNA , ein bisschen umständlich wie ich finde.
Es ist ja bekannt, dass sich hier im Forum über die Begrifflichkeit der "Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung" oder "SanitätsEinsatzleitung mit Organisatorischem Leiter Rettungsdienst und Leitendem NotArzt" die Köpfe heiß geredet werden.
Letztendlich unterscheidet sich das System bei Großlagen in Bayern aber nicht von dem in NRW.
Es gibt _einen_ Einsatzleiter. Den örtlichen Einsatzleitern, der im Vorfeld vom Hauptverwaltungsbeamten bestellt wurde.
Dem Unterstellt ist der "Einsatzleiter der Feuerwehr" und die "Sanitäts-Einsatzleitung".
Würde man die Begrifflichkeiten als "Abschnittsleiter Brand- und Technik" und "Abschnittsleiter Sanitäts-, Rettungs-, und Betreuungsdienst" einfach umbenennen wären vermutlich alle nicht-bayern auch zufrieden.
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