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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ü-MANV in Bayern | 69 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 636655 | ||
Datum | 27.07.2010 01:16 MSG-Nr: [ 636655 ] | 24108 x gelesen | ||
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Hallo, ich habe mir jetzt (aus Zeitgründen) nicht den ganzen Thread durchgelesen. Ich versuche es mal kurz mit eigenen Worten zu erklären. Wie man teilweise im Thread erkennen kann, gibt es da sogar Unterschiede innerhalb bestimmter BL. Geschrieben von Anton Kastner - Wer stellt die verschiedenen MANV-Stufen fest? - Z.B. die LST wenn ein entsprechender Notruf eingeht. Die LST alarmiert dann nach vorgegebenen Alarmstufen z.B., nur RD Einheiten, Hintergrunddienste, SEGen, UGSanEL usw. - Oder nach der ersten Lagemeldung / Nachforderung durch die ersteintreffende Einheit(Nachalarmierung durch Erhöhung der Alarmstufe). - Auf Anweisung des ELRD, ab einer best. Größe ORGL... Geschrieben von Anton Kastner - Wer ist alles in das (vorhandene?) System eingebunden? Das kommt z.B. darauf an, was im jeweiligen Lkr. zur Verfügung steht (RD, SEG...). Geschrieben von Anton Kastner - Gibt es auch ein Ü-MANV-Konzept in Bayern? Ja. Geschrieben von Anton Kastner aber wie gesagt, von einem solchen Konzept ist mir nie etwas untergekommen. Weil es auch nicht dein Aufgabengebiet (als Kdt.) ist. Der ELRD muss auch kein Konzept zur Wasserförderung kennen... Auf den Lehrgängen, Führer von Verbänden und natürlich ÖEL wird dies selbstverständlich behandelt. Aber bis Zugebene hast du damit i.d.R. nichts am Hut. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1 | ||||
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