1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Andreas Bräutigamdie Frage ist, ob Du wirklich einen Antrag stellen musst oder ob die Frage eines regelmäßigen Probealarms nicht in Deine Organisationshoheit als Wehrführer (der Gemeinde?) fällt. Dann müsstest Du der Leitstelle einfach mitteilen, dass ab sofort...
dito. Und da du auch aus Thüringen kommst, kann ich dir folgende Vorgehensweise empfehlen: Mit dem Leiter der Leitstelle absprechen, in welchem Zeitraum (Wochentag, Zeit) die Überprüfung erfolgen kann (meist verfügt die Sirenenansteuerung sogar über einen Probelauf, der dann zentral für den gesamten Landkreis ein Mal im Monat ausgelöst wird -> abklären, ob eure Sirenensteuerung darüber verfügt, falls ja, prüfen, ob die Steuerung auch darauf programmiert ist), das Ganze zu Papier bringen und schriftlich der Leitstelle mitteilen (Antrag auf Sirenenüberprüfung, Wochentag und Zeit, Codierung), Kopie zum KBI.
Habe ich bei uns auch so gehandhabt, seitdem laufen die Sirenen aller Feuerwehren in meinem Zuständigkeitsbereich jeden 1. Samstag im Monat um 12 Uhr. Zwei der Ortsteile verfügen über einen Probealarm, der landkreisweit jeden letzten Samstag im Monat ausgelöst wird (dabei läuft die Sirene nur kurz an, es erfolgt kein kompletter Feueralarm).
Grüße,
OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla
"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)
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