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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Pfusch bei der Feuerlöscherprüfung? | 6 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 638758 | ||
Datum | 08.08.2010 16:24 MSG-Nr: [ 638758 ] | 2418 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörg Hendichs Muss ein Feuerlöscher überhaupt geöffnet werden oder was muss bei der jährlichen Kontrolle alles gemacht werden? Pulver-Feuerlöscher werden üblicherweise alle 2 Jahre überprüft. Für Aufladelöscher: Dabei werden die Geräte zerlegt, das Pulver abgesaugt, Innenkontrolle Behälter, verwiegen Druckpatrone, prüfen der Ventile, Austausch der Dichtungen, Zusammenbau, Prüfplakette anbringen. CO2 Verwiegen des Feuerlöschers um festzustellen, das der Behälter noch voll ist. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | ||||
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