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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Qualifikation Pressesprecher | 28 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 640277 | ||
Datum | 17.08.2010 06:48 MSG-Nr: [ 640277 ] | 6740 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen Ringhofer Ein Pressesprecher sollte m. E. vielmehr die Rechtsgrundlagen des Presserechts und auch die Auslegung in der Rechtsprechung kennen. Gerade im Presserecht sind viele §§ durch Rechtsprechung ungültig oder auslegungsbedürftig. Das nötige Fachwissen ist gegenüber der Presse so m. E. nicht erforderlich und wird dem Pressevertreter ja von den Fachleuten vor Ort geliefert. Kenntnisse des Presserechts sind natürlich für einen Pressesprecher vonnöten, jedoch nicht das höchste Gut. Gerade wenn ein Pressesprecher nicht vom grünen Tisch aus arbeitet sondern bereits an Einsatzstellen Auskünfte erteilen soll, ist eine hohe Fachkenntnis der dort ablaufenden Maßnahmen notwendig um den Kommunikationsaufwand mit dem (i.d.R. anderweitig beschäftigten) EL auf ein Mindestmaß zu beschränken. Das Problem hierbei ist, daß in Feuerwehrkreisen teile der Fachausbildung (insbesondere in der Breite) formal nur im Rahmen der Führungsausbildung zu erhalten sind. MkG Marc | ||||
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