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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Feuerwehrdenkweise, war: Uli im TV | 115 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 644531 | ||
Datum | 15.09.2010 12:55 MSG-Nr: [ 644531 ] | 84877 x gelesen | ||
Bitte mal kurz mindestens einen GAng runter schalten. Nicht alle, die hier Schreiben oder gar in Antworten auf deine Beiträge eine Frage stellen wollen dir an's Leder. Danke. So, jetzt wieder zum fachlichen: Geschrieben von Ulrich Cimolino für Hochhäuser gibts deshalb eigene Bauvorschriften mit entsprechenden Rettungswegvorgaben. Ist bekannt. Ich meinte mit "hohe Häuser" tatsächlich "Gebäude mittlerer Höhe". Also die, wo man mit Drehleitern dran kommen sollte. Nun wird hier im Forum ja doch relativ oft gesagt, dass das Anstellen einer dreiteiligen Schiebleiter oder das warten auf eine DL zu lange dauern kann, und deshalb parallel zur Schiebleiter immer ein Sprungpolster mit zu führen ist. Jetzt ist aber: Das Sprungpolster schneller unter dem Fenster als der Korb DL, die erst noch über die DL-Zufahrt dahin rangiert werden muss (Eine Norm-Zufahrt ist mit einer Norm-DL auch nicht zwingend trivial zu befahren, obwohl alles der Norm (bzw. der Bauordnung) entspricht. Nun gibt es auch gebäude mittlerer Höhe in Orten mit FF. Dort fährt zuerst das LF raus, dann als zweites Fahrzeug die DL. [soweit sollte das auch Forumskonform sein]. Daher meine Frage: Warum findet man auf LF16/12 (bzw. dessen Nachfolgern) ein Sprungrettungsgerät bis 16m, aber keines für Höhen bis 23m? Das erscheint mir irgendwie inkonsequent. | ||||
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