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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaAnfrage zu Werks- bzw. hauseigenen Feuerwehren aus dem Nahen Osten7 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg646788
Datum28.09.2010 09:33      MSG-Nr: [ 646788 ]6276 x gelesen

hallo,

soeben ist mir folgende Anfrage aus dem Nahen Osten auf den Tisch geflattert:

ehr geehrte Damen und Herren,

wir wuerden Sie gern um Ihren kompetenten Hinweis bitten, der sich auf die deutschen Richtlinien und Bestimmungen zum Vorhalten einer Werks- bzw. hauseigenen Feuerwehr (z.B. bei groesseren Krankenhaeusern, Buerogebaeuden etc.) bezieht. In welchen Faellen ist es in Deutschland gesetzmaessig vorgeschrieben, Feuerwehren haus-/werksintern einzurichten/vorzuhalten ?

Koennten Sie uns bitte die dafuer infrage kommenden Richtlinien und gesetzlichen Bestimmungen ggf. TA's (Technische Arbeitsanweisungen) im einzelnen benennen?

Mit freundlichen Gruessen und bestem Dank fuer Ihre Muehen im voraus

Dr. xxxxxx

Ministry of ....

Ich möchte diese Anfrage jetzt einfach mal hier ans Forum weiterleiten.

Was können wir da als Antwort zurückschicken?


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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 28.09.2010 09:33 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.09.2010 16:11 Rico7 H.7, Hirschberg
 28.09.2010 17:30 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 28.09.2010 19:38 Volk7er 7L., Erlangen
 28.09.2010 20:39 Jürg7en 7M., Weinstadt
 28.09.2010 21:32 Volk7er 7L., Erlangen
 29.09.2010 21:22 Volk7er 7L., Erlangen

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