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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGarantenstellung11 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern647804
Datum05.10.2010 00:39      MSG-Nr: [ 647804 ]4917 x gelesen

Beim Beispiel des FA/THW-ler/Bademeister dürfte es schwierig sein nachzuweisen, dass ihm ein Fehlverhalten anderer tatsächlich aufgefallen ist. Er könnte es ja einfach übersehen haben/geistig abwesend gewesen sein können. Ist dann evtl. vergleichbar mit dem Fall, dass jemand eine sichtbare Erkrankung hat, diese aber von einem "Profi" nicht bemerkt wurde.
Im Bereich EH dürfte das aber sonst leichter sein, da die Fälle oft akute Notfallsituationen darstellen und entsprechend auffällig sind. U.U. werden Umstehende ja angesprochen "Kannst du mal helfen?". Die Leute, die hingegen ein bestimmtes Fehlverhalten zeigen sind sich ja dessen nicht bewusst und werden entsprechend nicht nach Hilfe fragen.
Grenzfälle sind jene, wo FA/THW-ler/Bademeister direkt am Geschehen beteiligt sind und das Fehlverhalten aufgefallen sein MUSS.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Alles was ich schreibe, schreibe ich nach bestem Wissen und Gewissen - was ja nicht heißen muss, dass es auch wirklich richtig ist.)

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 05.10.2010 00:21 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
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