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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Farbe Feuerlöscher | 58 Beiträge | ||
Autor | Domi8nic8 W.8, Bad Berka, 99735 Nohra / Thüringen | 648375 | ||
Datum | 09.10.2010 01:41 MSG-Nr: [ 648375 ] | 17422 x gelesen | ||
Geschrieben von Franz-Peter Lössl Du sagst vor-geschrieben, wo steht das denn geschrieben? für Unternehmen gibt es die BG Vorschriften bzw Arbeitsstättenverordnungen, dann gibt es noch die Verkaufstättenverordnung, für Hotel und Gaststättengewerbe gibt es auch Verordnungen usw. Ich glaub in Deutschland mangelt es nicht an diversen Vorschriften. Geschrieben von Franz-Peter Lössl Welches Amt ist denn zuständig? örtliche Genehmigungsbehörde für Brandschutz also Amt für Brand- und Katastrophenschutz. Die stehen ja sofort auf der Matte wenn man nur mal eine Veranstaltung plant oder eine Umnutzung eines Gebäudes Mit kameradschaftlichen Gruß Dominic Wenkel FFw Bad Berka, FFw Nohra | ||||
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