Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Farbe Feuerlöscher | 58 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 648376 |
Datum | 09.10.2010 02:23 MSG-Nr: [ 648376 ] | 17523 x gelesen |
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Landesfeuerwehrverband
Vorbeugender Brandschutz
Hallo,
Geschrieben von Dominic WenkelIch glaub in Deutschland mangelt es nicht an diversen Vorschriften.
Da geh ich vollkommen kondom mit Dir. aber:
Es mangelt auch nicht an Leuten, die ohne mit der Wimper zu zucken sagen, das ist vorgeschrieben. Und wenn man das hinterfragt, dann ist ganz schön schnell Sabbat. Nimm Dir doch mal die Zeit, bevor Du unklare und halbwahre Antworten gibst, und such die von Dir zitierten Vorschriften BG Vorschriften bzw Arbeitsstättenverordnungen, dann gibt es noch die Verkaufstättenverordnung, für Hotel und Gaststättengewerbe gibt es auch Verordnungen usw. nach roten Feuerlöschern durch. Wenn Du die gefunden hast, darfst wieder schreiben. (Zu den Arbeitsstättenverordnungen brauchst keinen großen Aufwand betreiben, da gibts nämlich derzeit nur eine aktuelle)
Geschrieben von Dominic Wenkelörtliche Genehmigungsbehörde für Brandschutz also Amt für Brand- und Katastrophenschutz.
Die stehen ja sofort auf der Matte wenn man nur mal eine Veranstaltung plant oder eine Umnutzung eines Gebäudes
Komisch, die Dinger Ämter sind zwar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber ich weiß zumindest mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass auch in Thüringen (und NRW, für Steffi ausm Opener) für Umnutzungen die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist. Für Veranstaltungen ist auch je nach Bundesland das Ordnungsamt zuständig.
Leider resultieren dann aus diesartigen Forums-Fachempfehlungen die Besuche und Anfragen der Leute, die Stein und Bein behaupten, dass das angefragte Amt zuständig sein muss und die beratungsresistenterweise erst Vernunft annehmen, wenn man ihnen eine "Ausnahmegenehmigung" verweigert (weil die Institution, in der sie sich gerade fälschlicherweise befinden, diese auch nicht ausstellen darf). Dann kommt noch ein beleidigtes "Ich beschwer mich beim Landrat / Bürgermeister, weil ich mit dem schon im Sandkasten gespielt hab!", und dem glaubesn sie's dann, wenn er sagt dass das vielbescholtene Amt nicht zuständig ist.
Nix für ungut,
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
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