Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Farbe Feuerlöscher | 58 Beiträge |
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 648536 |
Datum | 10.10.2010 12:27 MSG-Nr: [ 648536 ] | 17117 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hallo!
Alles sehr interessant.
Mich würde aber nur mal eine Frage interessieren, wie sieht das denn versicherungstechnisch aus wenn ein Feuerlöscher nich den aktuellen Normen entspricht?
Ich meine, blau, gelb oder verchromt entspricht ja nicht der EN.
Wenn ich mich an die Diskussion zurückerinnere wo es um Helmlampen oder Taschen ging die nicht "zusammen" mit den Helmen oder den PA geprüft wurden, könnte ich mir vorstellen, das es hier auch irgendwo einen Haken gibt.
Gruß vom Berg
Jakob
PS: Kann mir jemand sagen, ob in Rheinland-Pfalz TSF schon bis 4,2 to genehmigungsfähig sind?
Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
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