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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAtemschutzstrecke20 Beiträge
AutorGunn8ar 8F., Altefähr / M-V656520
Datum02.12.2010 10:21      MSG-Nr: [ 656520 ]8793 x gelesen

Liebe KameradInnen, betreffs der Teilnahmepflicht an der Belastungsübung in der Atemschutzstrecke wird immer wieder die These vertreten, diese könne im Fall von Realeinsätzen oder Übungen im Brandübungshaus entfallen (übrigens in den verschiedensten FW's).

In der FwDv 7 findet sich hierzu folgende Aussage:

"Atemschutzgeräteträger müssen darüber hinaus jährlich mindestens
• eine Belastungsübung nach Anlage 4, Abschnitt 2.1.2.2 in einer AtemschutzÜbungsanlage
und
• eine Einsatzübung innerhalb einer taktischen Einheit unter Atemschutz durchführen. Die
Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang
unter Atemschutz im Einsatz waren.
Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich
bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines
Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen."

Daraus geht m.E. eindeutig hervor, dass durch einen Realeinsatz oder den Besuch des Brandübungshauses nicht die Belastungsübung entfallen kann. Lediglich die Einsatzübung könnte dadurch abgegolten werden. Das ist m.E. auch logisch, denn bei der Belastungsübung geht es um eine Überprüfung, ob ich mit einer bestimmten Menge Luftvorrat eine fest definierte Arbeit (Endlosleiter etc.) und eine definierte Strecke unter einem künstlich erzeugten Stress (Dunkelheit, enge Kriechstrecke, Röhre etc.) bewältige. Diese Bedingungen sind aber nicht bei Übungen im Brandübungshaus oder im Realeinsatz von vornherein und vergleichbar gegeben.

Wie seht Ihr dieses Problem? Für fachlich weiterhelfende Beiträge bin ich dankbar, auch wenn ich jetzt nicht noch einmal geprüft habe, ob dieses Problem schon einmal im Forum verhandelt wurde.



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 02.12.2010 15:17 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 02.12.2010 15:17 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.12.2010 15:49 Mark7us 7M., Idstein
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