Hallo,
aktuelles Regelwerk, dass die erforderlichen Aufstellflächen für tragbare Leitern definiert, ist mir nicht bekannt. Da helfen eigentlich nur etwas Geometrie und ein bisschen Erfahrung aus der Feuerwehrwelt. Ich muss aber auch sagen, dass ich bis jetzt in keinem Bauvorhaben die Flächen genau nachweisen musste.
Geschrieben von Reinhard Möller Auch bestehende Gebäude haben üblicherweise einen zweiten Rettungsweg.
Mit dieser Aussage wäre ich vorsichtig. Es gibt genug Gebäude, die über keinen zweiten baulichen Rettungsweg verfügen und trotzdem einen baurechtlich genehmigten Zustand entsprechen. Die Bauordnungen aus dem Beginn des 20. Jahrhunderts hatten keine Anforderungen nach einem 2.RW und die Durchfahrten und Innenhöfe waren für andere Fahrzeugabmessungen vorgesehen. Wenn die Gebäude nicht verändert wurden und auch nicht verändert werden (neuer Anstrich oder energetische Sanierung fallen hier nicht drunter), dann ändert sich an dieser Situation nichts.
Gruß
Andreas
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