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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Mehrgasmessgerät als Auflage für Genehmigung einer Biogasanlage | 16 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 658661 | ||
Datum | 17.12.2010 16:02 MSG-Nr: [ 658661 ] | 4027 x gelesen | ||
Die Kommune muss eine an die örtliche Gefährdung angepasste Feuerwehr ausrüsten und unterhalten, und der Betreiber der Biogasanlage muss kommunale Steuern entrichten. Wenn mir als Betreiber dann die Ausstattung der Wehr auferlegt würde, würde ich das sehr seltsam finden. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
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