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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Mehrgasmessgerät als Auflage für Genehmigung einer Biogasanlage | 16 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 658680 | ||
Datum | 17.12.2010 17:55 MSG-Nr: [ 658680 ] | 3637 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp ist schon etwas Apfel-Birne... Japp - hab ich ja auch so geschrieben..... Nur die Verallgemeinerung "Ich Unternehmer zahle Steuern - also müsst ihr die Feuerwehr mir anpassen" ist genauso ...... schwarz/weiss. Geschrieben von Sebastian Krupp Wenn man das mit dem Gesetz begründen will, bleibt eigentlich nur die stationäre oder mobile Vorhaltung beim Betreiber. Japp - gesetzlich ist das vollkommen ausreichend! Nur ist die Frage, bei einem entsprechenden Gespräch, ob der Betreiber das Ding überhaupt haben will ;-) ..... Vielleicht stellt er es der Wehr ja gern zur Verfügung..... ^^ Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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