Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Mehrgasmessgerät als Auflage für Genehmigung einer Biogasanlage | 16 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 658777 |
Datum | 18.12.2010 12:42 MSG-Nr: [ 658777 ] | 3464 x gelesen |
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Geschrieben von Mathias Bauerdas Gespräch mit dem Anlagenbetreiber ist natürlich in jedem Fall sinnvoller. Vielleicht kann man dabei auch einen Kompromiss finden und es wird freiwillig ein Messgerät zur Verfügung gestellt.
Und die Folgekosten ? alleine das regelmäßige kalibrieren verbraucht Prüfgas ect......
Geschrieben von Mathias BauerIch wollte nur gern im Vorfeld abklären wie die rechtliche Lage ist, eben weil ja bei besonderen Gefahren auch die Betreiber oft in der Pflicht sind besondere Technik vorzuhalten.
Vertraglich regeln, das die Kommune das Gerät vorhält und der Betreiber sich mit n % an den Kosten (Anschaffung /Betrieb/Ersatzbeschaffung) beteiligt ? Das Ergebnis dürfte für alle (FW/Betreiber/Kommune) die günstigere Lösung sein.
Geschrieben von Mathias BauerBei uns auf dem GWG sind zwei Ex-Messgeräte, Sauerstoffmessgerät und ein Satz Prüfröhrchen vorhanden. Weitere Messtechnik kommt mit dem ABC-ErKw, jedoch erst nach gut 20 Minuten. Es wäre für mich halt sinnvoller ein Mehrgasmessgerät auf dem Erstangreifer zu haben
wie arbeitet ihr den heute bei normalen GSG Lagen ? angefangen bei Gasgeruch ?
Entweder den GW-G direkt mitnehmen oder da fehlt heute schon etwas ?
Geschrieben von Mathias Bauerum schon bei der Erkundung ein wenig Sicherheit zu haben.
Und was ist mit der Anfahrt ?
Da kannst du schon in eine Wolke rein gefahren sein ohne es zu merken...........
Ist auch der ein oder anderen WF der chem. Industrie schon passiert.
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"
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