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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Videoaufnahmen | 26 Beiträge | ||
| Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 661339 | ||
| Datum | 06.01.2011 14:24 MSG-Nr: [ 661339 ] | 9202 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jan Vogler wenn jemand Videoaufnahmen macht von einer Übung bzw. von einem Einsatz muss er sich dafür eine Genehmigung holen bzw. darf er es ohne weiteres im Intern veröffentlichen ohne Kenntnis der Feuerwehr ? Grundsätzlich darf ich erstmal alles filmen und fotografieren was ich will. Eine Veröffentlichung kann untersagt werden wenn Persönlichkeitsrechte (in diesem Fall das Recht am eigenen Bild) verletzt werden. Bei der Übung einer Feuerwehr ist dieses allerdings sehr schwer, denn die gezeigten Personen sind dort inner aller Regel Feuerwehrleute und damit Personen des öffentlichen Interesses. Anders sieht dies wieder beim Filmen oder Fotografieren von Opfern aus. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | ||||
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