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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge | ||
Autor | Jens8 H.8, Wildeshausen / Niedersachsen | 663388 | ||
Datum | 20.01.2011 12:39 MSG-Nr: [ 663388 ] | 25336 x gelesen | ||
Sehr geehrte Kameraden Im Laufe der letzen Wochen sind im Ausbildungsdienst und in Diskussionen mit anderen Kameraden einige Fragen zur Rechtslage im Einsatz aufgetreten. Diese möchte ich hier zur Diskussion stellen. Es geht dabei nicht um übliche Praxis und gesunden Menschenverstand sondern allein um die Rechtslage. Daher bitte ich darum zitierbare Quellen anzugeben. Und bevor ihr euch den Kopf zerbrecht, es gibt für keine der Fragen eine konkrete Situation, bei der es in irgendeiner Form Ärger gegeben hat. --- Grundannahme 1 ist: Ein LF16 mit Gruppenbesatzung rückt zu einem kleinen Feuer aus. Keine weiteren Kräfte erforderlich. 1.1. Auf dem GF-Platz sitzt ein ausgebildeter GF, auf dem Melderplatz ein ausgebildeter Zugführer. Frage a: Wer führt das Fahrzeug? GF oder automatisch der ZF? Frage b: Kann/darf der ZF die Fahrzeugführung vom GF übernehmen? Frage c: Wenn der ZF das Fahrzeug nicht übernimmt, ist er trotzdem mitverantwortlich für die Entscheidungen des GFs? 1.2. Auf dem GF-Platz sitz ein junger ausgebildeter GF, auf dem Melderplatz ein alter erfahrener ausgebildeter GF (höherer Dienstgrad, längere Dienstzeit) Frage a: Wer führt das Fahrzeug? GF oder automatisch der "erfahrenere" GF? Frage b: Kann/darf der "alte" GF die Fahrzeugführung vom GF übernehmen? Frage c: Wenn der "alte" GF das Fahrzeug nicht übernimmt, ist er trotzdem mitverantwortlich für die Entscheidungen des "jungen" GFs? 1.3. Auf dem GF-Platz sitzt ein ausgebildeter GF ohne Funktion in der FW, auf dem Melderplatz sitz ein gewählter eingesetzer ausgebildeter GF Frage a: Wer führt das Fahrzeug? GF oder automatisch der "gewählte" GF? Frage b: Kann/darf der "gewählte" GF die Fahrzeugführung vom "funktionslosen" GF übernehmen? Frage c: Wenn der "gewählt" GF das Fahrzeug nicht übernimmt, ist er trotzdem mitverantwortlich für die Entscheidungen des "funktionslosen" GFs --- Grundannahme 2 ist: Ein LF16 mit Gruppenbesatzung rückt zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage aus. Als 2tes Fahrzeug kommt ein TLF24/50 mit Truppbesatzung am Einsatzort an. Klar ist: Der GF des LFs ist ersteintreffender Gruppenführer und somit Einsatzleiter. 2.1. Auf dem TLF sitzt ein ausgebildeter Zugführer. Frage a: Ist dieser automatisch Einsatzleiter wenn er an der EST ankommt? Frage b: Kann/darf der ZF die Einsatzleitung vom GF übernehmen? Frage c: Wenn der ZF die EL nicht übernimmt, ist er trotzdem mitverantwortlich für die Entscheidungen des GFs? 2.2. Auf dem TLF sitzt der Ortsbrandmeister. Frage a: Das dieser bei Eintreffen an der EST automatisch EL wird, ist klar. Aber wo steht das? Frage b: Ist der OrtsBM schon auf Anfahrt EL, kann somit schon Entscheidungen treffen? | ||||
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