Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 663409 |
Datum | 20.01.2011 14:10 MSG-Nr: [ 663409 ] | 21244 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehr
Tanklöschfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Tanklöschfahrzeug
Einsatzleiter
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Stadtbrandinspektor
Einsatzleiter
Einsatzleiter
Oberbrandmeister /-in
Ortsbrandmeister
Einsatzleiter
Einsatzleiter
gesunder Menschenverstand
Feuerwehrdienstvorschrift
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Moin!
Wer wann wie und wodurch die Einsatzleitung hat oder übernehmen kann, darf, muss geht hervor aus Gesetz, Verordnung, Satzung oder Dienstanweisung (in dieser Reihenfolge) wobei das niedrigere dem höheren nicht widersprechen darf.
Euer NBrandSchG habe ich gerade mal quergelesen, das sagt diesbezüglich nichts aus. Aus der "Leitung der Gemeindefeuerwehr" liest man regelmäßig ein Recht für den Gemeindebrandmeister als höchsten Feuerwehrmann der Kommune heraus, jederzeit die Einsatzleitung zu übernehmen.
Als nächstes musst du also in eure örtliche Feuerwehrsatzung schauen (nicht die des Feuerwehrvereins, sondern die gemeindliche Satzung...), ob da was über Einsatzleitung drin steht. Dies wird in aller Regel nicht der Fall sein. Zuletzt könnte euer GBM noch eine Dienstanweisung erlassen haben, in die er reingeschrieben hat, wie sich das alles verhalten soll - und mangels höherrangiger Vorgaben wäre er grundsätzlich frei, was er da festlegt.
Ich unterstelle mal, dass auch eine solche Dienstanweisung nicht existiert.
Daraus folgt für deine Beispiele rechtlich (und imho auch GMV-richtig!) dieses:
Geschrieben von Jens Hogeback1.1. Auf dem GF-Platz sitzt ein ausgebildeter GF, auf dem Melderplatz ein ausgebildeter Zugführer. Das Fahrzeug führt der, der vorne rechts sitzt. Der ZF hat keinerlei Befugnis zur Übernahme der EL - denn Kompetenzen ergeben sich erst aus einer entsprechenden Ermächtigung, und die fehlt ja nunmal. "Vorgesetzte Kraft höher Ausbildung" gibt es nicht, zumal der GF für diesen GF-Job ja adäquat ausgebildet ist. Somit trifft den ZF als Melder natürlich auch keine besondere Verantwortung, er ist Melder, fertig.
Unabhängig von alledem kann der GF die EL natürlich in beiderseitigem Einvernehmen an den ZF übergeben, aber ich denke, darauf wolltest du nicht hinaus ;o)
Geschrieben von Jens Hogeback1.2. Auf dem GF-Platz sitz ein junger ausgebildeter GF, auf dem Melderplatz ein alter erfahrener ausgebildeter GF (höherer Dienstgrad, längere Dienstzeit) Dienstgrad und -zeit sind noch viel weniger zur Begründung irgendwelcher Kompetenzen geeignet, als die bei 1.1 genannte höhere Ausbildung. Von daher: Alles wie oben.
Geschrieben von Jens Hogeback1.3. Auf dem GF-Platz sitzt ein ausgebildeter GF ohne Funktion in der FW, auf dem Melderplatz sitz ein gewählter eingesetzer ausgebildeter GF Wieso ihr eure Gruppenführer wählt wird mir ewig schleierhaft bleiben, meines Wissens ist das aber nur eine Verwaltungs- oder Ausbildungsverantwortlichkeit. Wenn es keine besonderen Regelungen gibt, die diesen gewählten GFs irgendwelche Übernahme-Kompetenzen zusprechen gilt das selbe wie bei 1.1 und 1.2 - und diese Regelung würde ich mir im Zweifel schwarz auf weiß vorlegen lassen wollen ;o)
Geschrieben von Jens Hogeback2.1. Auf dem TLF sitzt ein ausgebildeter Zugführer. Er wird nicht autom. Einsatzleiter, hat auch keine Übernahmekompetenz, ist für nichts besonders verantwortlich, und hat sich als weiterer Trupp dem GF der (nun erweiterten) Gruppe bitteschön sang- und klanglos zu unterstellen.
Geschrieben von Jens Hogeback2.2. Auf dem TLF sitzt der Ortsbrandmeister.
Frage a: Das dieser bei Eintreffen an der EST automatisch EL wird, ist klar. Aber wo steht das? Wenn es nirgends steht, wieso ist es dann so klar? ;o) Eure GBMs (Feuerwehrchef der Kommune) heißt bei uns Stadtbrandinspektor, die Chefs der einzelnen Standorte (eure OBM) heißen hier Wehrführer - und ich stieß auf recht ungläubige Gesichter als ich dargelegt habe, dass ein Wehrführer hier keinerlei Übernahmekompetenz kraft Amtes hat. Ergibt sich so einfach nicht aus dem HBKG (unserem Brandschutzgesetz) und ist dementsprechend auch Lehrmeinung an unserer Feuerwehrschule. Wir haben daraufhin eine Dienstanweisung erarbeitet, die die Einsatzleitung in unserer Stadt regelt - diese hat der SBI als oberster Chief erlassen, und damit ist das nun so. Da steht unter anderem auch drin, dass eben dieser Chief nur dann EL wird, wenn er selbst das möchte oder wenn der bisherige EL es verlangt - denn ohne Not muss man nicht das Westenrotieren anfangen - und unser Chief traut uns Streifenhörnchen offenbar auch ein bisschen was zu ;o)
Also Antwort: Nein, euer OBM wird kein Einsatzleiter, dementsprechend steht das auch nirgends.
Geschrieben von Jens HogebackFrage b: Ist der OrtsBM schon auf Anfahrt EL, kann somit schon Entscheidungen treffen? Schon dreimal nicht. ;o)
Egal wie man das bei sich daheim nun regelt, wer befugt oder verpflichtet sein soll, die EL zu übernehmen, zwei Dinge gehen aus GMV und auch aus FwDV 100 nicht:
1) X hat *automatisch* mit Eintreffen die EL. Ist taktischer Blödsinn. Gerade wenn eine adäquat ausgebildete Führungskraft den Einsatz leitet ist eine nicht notwendige Übernahme eine unnötige Fehlerquelle. Außerdem sehr motivierend für die andere Führungskraft ;o) Desweiteren fordert die FwDv 100 ein Übergabegespräch, bevor das nicht stattfand kann eh keine EL auf irgendwen anders übergehen.
2) X hat schon auf Anfahrt die EL. Jeder noch so mittelmäßige GF vor Ort sollte das Geschehen besser einschätzen können, als der beste Weltbrandmeister in 10km Entfernung. Außerdem... Übergabegespräch... per Funk, oder wie? ;o)
Sollte irgendeine Regelung meinen Ausführungen widersprechen hätte ich großes Interesse dran, sie kennenzulernen. Ich bin nur im hessischen Recht sattelfest, vielleicht gibt es ja irgendeine NdsELÜbernVO oder so, die ich einfach nicht kenne...
Gruß
Sebastian
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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)
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| 20.01.2011 12:39 |
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Jens7 H.7, Wildeshausen |
| 20.01.2011 12:59 |
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., Marburg |
| 20.01.2011 13:46 |
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., Dinslaken |
| 20.01.2011 14:16 |
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., Marburg |
| 20.01.2011 14:27 |
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., Dinslaken | |