Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 663568 |
Datum | 21.01.2011 11:26 MSG-Nr: [ 663568 ] | 20683 x gelesen |
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Zugführer
Einsatzleitwagen
Mannschaftstransportwagen
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Feuerwehr
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Jens HogebackÜber deine Vorlage würde ich mich sehr freuen. eMail-Adresse bekommst du per PN.
Dann hätten wir also die Fragen 2.1 und 2.2 geklärt.
Die Dienstranghöchste Führungskraft an der Einsatzstelle übernimmt automatisch bei Eintreffen an der EST die EL. Der GemeindeBM und der KreisBM können die EL übernehmen. Müssen aber nicht.
Und ich würde Deine Fragen dazu gern noch ergänzen:
Geschrieben von Jens Hogeback1.1. Auf dem GF-Platz sitzt ein ausgebildeter GF, auf dem Melderplatz ein ausgebildeter Zugführer.
Frage a: Wer führt das Fahrzeug? GF oder automatisch der ZF?
Frage b: Kann/darf der ZF die Fahrzeugführung vom GF übernehmen?
Frage c: Wenn der ZF das Fahrzeug nicht übernimmt, ist er trotzdem mitverantwortlich für die Entscheidungen des GFs?
Wieso sitzt der ZF nicht im ELW oder dem entsprechenden Auto (und wenns nur ein erweitert ausgestatteter MTW ist)?
Wenn es kein Fahrzeug gibt, aber ggf. übergreifend doch ein "Zug" ggf. geführt werden muss, wie soll der den ohne Führungsmittel führen?
Wenn es kein solches Fahrzeug und keine übergreifende Führung gibt, weil kein "Zug" vorhanden ist, wozu bildet man dann solche aus?
Geschrieben von Jens Hogeback1.2. Auf dem GF-Platz sitz ein junger ausgebildeter GF, auf dem Melderplatz ein alter erfahrener ausgebildeter GF (höherer Dienstgrad, längere Dienstzeit)
Frage a: Wer führt das Fahrzeug? GF oder automatisch der "erfahrenere" GF?
Frage b: Kann/darf der "alte" GF die Fahrzeugführung vom GF übernehmen?
Frage c: Wenn der "alte" GF das Fahrzeug nicht übernimmt, ist er trotzdem mitverantwortlich für die Entscheidungen des "jungen" GFs?
Wie soll der "Junge" jemals lernen, wie man es macht, wenn er immer damit rechnen muss, dass ihm ein "alter" Führer reinquatscht?
Wenn die Führungskultur v.a. das Alter und die Dienstzeit ist, warum steigt dann nicht der nur vorn ein?
Was macht man, wenn kein alter da ist?
Und natürlich ist jeder gehalten, andere kollegial auf mögliche große Probleme/Gefahren hinzuweisen. (Richter hätten im Bedarfsfall Monate Zeit, eine entsprechende Pflicht z.B. im Sinne einer "Garantenstellung" zu diskutieren.) Wenn einer dauerhaft "Hinweise" braucht, hat die Führungsausbildung versagt. Oder man hat einen alten Führer, dem kein junger was recht machen kann. Was macht man eigentlich, wenn ein alter Führer mit Ausbildung von vor 30 Jahren ohne Fortbildung einen FEhler macht und ein junger GF stellt das fest? Alter vor Weisheit?
Wie es immer so ist bei Feuerwehrs. Es menschelt auch hier.
Geschrieben von Jens Hogeback1.3. Auf dem GF-Platz sitzt ein ausgebildeter GF ohne Funktion in der FW, auf dem Melderplatz sitz ein gewählter eingesetzer ausgebildeter GF
Frage a: Wer führt das Fahrzeug? GF oder automatisch der "gewählte" GF?
Frage b: Kann/darf der "gewählte" GF die Fahrzeugführung vom "funktionslosen" GF übernehmen?
Frage c: Wenn der "gewählt" GF das Fahrzeug nicht übernimmt, ist er trotzdem mitverantwortlich für die Entscheidungen des "funktionslosen" GFs
s.o. "gewählte" Funktionen stehen für mich immer HINTER der Qualifikation. Das kann landesrechtlich zwar anders geregelt sein, fachlich ist das aber eindeutig.
Rest s.o.
Die Übernahme und Etablierung einer Einsatzleitung ist eine der wesentliche Aufgaben an der Einsatzstelle, aber wenn - wie hier ganz offensichtlich - schon die Frage, wer welche Funktion dann tatsächlich ausübt ganz offensichtlich viel größere Probleme macht, als die Frage, wer wonach was entscheidet, dann wundert mich nicht, dass wir uns bei der Taktikdiskussion v.a. im Kreis drehen.
Die Fragen zur Übernahme bzw. Übergabe von Führung bzw. der Zuständigkeit wird übrigens hier auch recht ausführlich behandelt, dabei ist aber immer noch zu beachten, wie die jeweiligen Landesregeln sind - die unterscheiden sich nämlich auch hier...
http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatz-_und_abschnittsleitung.html
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 20.01.2011 12:39 |
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Jens7 H.7, Wildeshausen |
| 20.01.2011 12:59 |
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., Marburg |
| 20.01.2011 13:46 |
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., Dinslaken |
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., Marburg |
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., Dinslaken | |