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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Zusatzurlaub für nachtarbeit [HESSEN] | 6 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 663833 | ||
Datum | 23.01.2011 14:12 MSG-Nr: [ 663833 ] | 4961 x gelesen | ||
Moin Wer von den hessischen Kollegen kann mir denn mal helfen? Unser Dienstplan sieht Schichtdienst im Tag-/Nachtrhythmus vor und am Sa/So 24h-Dienst. Im §14 HUrlVO steht ja die Bemessung des Zusatzurlaubs für Nachtdienstarbeit drin. Woraus ist denn ersichtlich, welcher Absatz für uns gilt? Ist es Abs. 2 oder Abs. 3 der für die Berechnung zum tragen kommt? Teilweise bekämen Leute dann nämlich keinen oder weniger Urlaub. Je nach Berechnung. Gruß Flo | ||||
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