Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Fahrzeugführung und Einsatzleitung (Nds.) | 63 Beiträge |
Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 664114 |
Datum | 25.01.2011 20:53 MSG-Nr: [ 664114 ] | 19017 x gelesen |
Einsatzleitwagen
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleitwagen
Einsatzleitwagen
Zugführer
Geschrieben von Sebastian KruppWäre er ohne den vorgereisten ELW da, müsste er sich auch um genau 1 Nachforderung kümmern. Das sollte er hinbekommen, das schaffen diverse GF, bei denen wg. Nichtvorhandensein im Erstschlag generell kein ELW dabei ist, schließlich auch.
Wenn ich von einer Wehr mit nur einem Fahrzeug und ohne ELW ausgehe, dann muss ich natürlich keinen mitnehmen, aber warum sollte ich, wenn ich einen habe, davon bin ich ausgegangen, den zu Hause lassen?
Nur frage ich mich, wo kommt der ZF auf den hinteren Rängen her, wenn ich eine Grundausstattungswehr bin? Klar, er ist Gemeindebrandmeister, Mitglied der TEl oder was weiß ich, aber, dann sollter er doch soweit sein, dass er entweder schon im Gerätehaus die Sitzplatzfrage klärt, oder einfach den Job machen, auf dessen Platz er sitzt.
Gruß Kim
"Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt
Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung.
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 20.01.2011 12:39 |
 |
Jens7 H.7, Wildeshausen |
| 20.01.2011 12:59 |
 |
., Marburg |
| 20.01.2011 13:46 |
 |
., Dinslaken |
| 20.01.2011 14:16 |
 |
., Marburg |
| 20.01.2011 14:27 |
 |
., Dinslaken | |