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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Lagerung von 20 L Diesel- und Bezinkanister im Gerätehaus | 28 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 664605 | ||
Datum | 29.01.2011 14:40 MSG-Nr: [ 664605 ] | 12307 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Neumann Thomas aber könnten nicht irgendwelche Stellen ein regelmässiges 'FiFo Verfahren' als 'tankstellenähnlichen Betrieb' einstufen warum - und vor allem auf welcher Grundlage - sollten sie denn? Die Feuerwehr / die HiOrg's ist / sind ja eben kein Gewerbebetrieb mit dem Ziel Kraftstoff umzuschlagen... und fallen daher auch nicht unter diese Regelungen. Geschrieben von Neumann Thomas damit weitere Vorschriften auf euch zurollen? Nach der (derzeitigen) bayerischen Rechtslage eindeutig nein, da käme auch bei diesen Container-Lägern nichts auf sie zu. Ggf. kann der Jahresumsatz aber Auswirkungen auf andere Anlagenteile (z.B. Abfüllfläche) haben. Was mit der neuen (bundesweit gültigen) Anlagenverordnung dann letztlich rauskommt, muss man abwarten... wird aber, wie es derzeit aussieht, nicht so schlimm werden :-) Geschrieben von Neumann Thomas bin mir nicht sicher Ich hoffe ich konnte ein wenig zur Sicherheit beitragen... :-) Gruß Markus | ||||
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