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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neues NEF FRW1 Düsseldorf | 28 Beiträge | ||
Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 665084 | ||
Datum | 31.01.2011 22:35 MSG-Nr: [ 665084 ] | 8247 x gelesen | ||
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Hi, ohne genau rauszusuchen woraus es sich ergibt (vermutlich Zulassungsordnung, hatten wir hier aber auch schon mal) - es darf immer nur EIN Horn laufen. Hab ich auch schon gehört, dass man an Kreuzungen etc. einfach eins parallel dazu schaltet, ist aber nicht zulässig. Wenn es knallt, kommt vielleicht auch ein findiger Anwalt auf die Idee da ein Faß auf zu machen (etwa Ursache unverschuldete Verwirrung, da es sich wie zwei SoSi-KFZ anhörte / nicht genau zu orten etc.). Grüße | ||||
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