1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
Hallo
Die Brandschutzbegehung ist durch den Brandschutzsachverständigen der Stadt, unseren KBM und der BIMA erfolgt. Das Gebäude wurde früher als Fliesenlegerfachgeschäft genutzt und dann später durch den früheren Eigentümer für uns Umgebaut.
Es erfolgte eine Nutzungsänderung durch die Gemeinde mit verschiedenen Auflagen, die aber nicht befolgt wurden. Aufgrund dessen hatte ich die BIMA eingeschaltet und dadurch gab es noch einmal die Nachträgliche Begehung.
Problem sind die Räume im OG, 3 Büros, Umkleide Damen und der Raum für die Jugend in dem sich auch mal 20 Jugendliche aufhalten. Es gibt nur einen Fluchtweg, und das ist auch noch ein offenes Treppenhaus. Würde im Eingangsbereich ein Brand ausbrechen , könnte man weder aus den unteren Umkleidebereich noch aus den oberen Räumen flüchten.
Der Kompromiss für den Vermieter sieht jetzt so aus, im Jugendraum und im Umkleideraum muss eine F30 Tür eingebaut werden ( ist schon erfolgt ) . Alle Fenster im Obern Stock sind als Fluchtwege zu ertüchtigen und zu Kennzeichen. Und die Brandmelder müssen installiert werden .
Dafür erspart sich der Vermieter den Kostspieligen zweiten Fluchtweg. Die Fenster im OG sind alle Problemlos anleiterbar .
Wir wollen aber wenn jetzt schon Brandmelder installiert werden auch den Augenmerk auf die Fahrzeughalle richten, diese Mehrkosten würde der OV oder die BIMA dann tragen
Gunnar
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