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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | BMA System im THW Ortsverband | 10 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 665165 | ||
Datum | 01.02.2011 18:05 MSG-Nr: [ 665165 ] | 3046 x gelesen | ||
Geschrieben von Gunnar Kreidl Das Problem bei der Nutzung desy Gebäudes war, das das Staatliche Hochbauamt einige änderungen eingefordert hat, diese von der Gemeidne vor der Nutzungsänderung auch so eingefordert wurde. das in Verbindung mit Geschrieben von Gunnar Kreidl Nur gibt es einen gültigen Mietvertrag den man so leicht nicht kündigen kann. Wurde schon von der Rechtsabteilung der BIMA geprüft versteh ich nicht.... M.E. dürftet Ihr die vermietete Immobilie dann so gar nicht nutzen, der Mietvertrag wäre dann ggf. sogar nichtig bzw. fristlos kündbar spätestens nachdem erneut erhebliche Forderungen vorliegen, die nicht so umgesetzt werden sollen, weil ja im Mietvertrag hoffentlich drin steht, wofür Ihr das braucht... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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