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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Dokumentationspflicht nur mit Unterschriftsliste? | 12 Beiträge | ||
Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 665511 | ||
Datum | 03.02.2011 20:50 MSG-Nr: [ 665511 ] | 5257 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wenn ein zweiter Gegenzeichnet ist es zumindest rechtlich auch ein gangbarer Weg!Solange diese Unterschrift (Kreuz) keine besondere Beweiskraft erfordert, mag das wohl sein. Die Unterschrift ist aber nur das Eine. Schlecht sieht es mit Sicherheit in so einem Fall für den Verantwortlichen aus, der mit dem Kreuz beweisen muss, dass der Belehrte den Inhalt der Belehrung verstanden hat. In Fortbildungsveranstaltungen für Leitungskräfte der Wirtschaft wird dafür eine gelegentliche Leistungskontrolle mittels Fragebögen (wie beim Führerschein) empfohlen. Ist auch bei Leuten mit Migrationshintergrund wichtig. MfG Klaus | ||||
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