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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Dokumentationspflicht nur mit Unterschriftsliste? | 12 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 665516 | ||
Datum | 03.02.2011 21:31 MSG-Nr: [ 665516 ] | 5110 x gelesen | ||
Kann ein Kreuz auf einer Liste der Nachweis sein, das eine bestimmte Person tatsächlich anwesend war und die Unterweisung verstanden(!) hat? Mit 'ner Unterschrift ist es deutlich schwerer für einen Teilnehmer zu sagen "Ich bin da nicht da gewesen!" Die GUV-R-A1 schreibt dazu: Die schriftliche und von allen Unterwiesenen und den Unterweisenden unterschriebene Dokumentation ist für den Unternehmer der Nachweis, dass er seiner Unterweisungsverpflichtung nachgekommen ist. | ||||
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